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Bitte beachten Sie: Die Gesundheits-Informationen auf diesen Seiten sind kein Ersatz für eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Sie können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Behandlungen anzufangen.

Dienstag, 5. Oktober 2010

Anträge & CO (1): Schwerbehinderung


Eigenes Kommentar:

Meine Frau hat erfolgreich einen GdB von 50% beantragt


Schwerbehinderung

Schwerbehindert ist, bei dem eine Behinderung von mindestens 50% GdB (Grades der Behinderung) festgestellt wurde. Die Schwerbinderung wird durch das Versorgungsamt festgestellt.

 

Warum einen Antrag stellen / Für was ist ein Antrag gut

Es gibt verschiedene Gründe einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Für den einen geht es um den Schutz vor einer Kündigung des Arbeitsplatzes da er nicht mehr voll Einsatzfähig ist, oder es geht um die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente. Es kommt auch immer auf die Art der Behinderung an, welche Vorteile man da durch bekommt.

In vielen Fällen bei CFS wird es um den Kündigungsschutz gehen, da Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz haben. Einige erhoffen sich evtl. Vorteile bei einem Rentenverfahren.

Laßt Euch am besten durch das Versorgungsamt, der Hauptfürsorgestelle oder anderen Institutionen beraten!

 

Antrag stellen

Einen Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung bekommt man bei dem zuständigen Versorgungsamt Deines Wohnsitzes oder evtl. auch im Rathaus, wenn dort eine Beratungsstelle für „Angelegenheiten Behinderter" eingegliedert ist. Den Antrag kann man auch schriftlich oder telefonisch bei dem zuständigen Amt anfordern. Die Adresse des Versorgungsamtes können Sie sich ganz schnell unter dem Link www.telefonbuch.de finden.

Ausfüllen des Antrages

Der Antrag ist recht einfach gestaltet deshalb nur ein paar ergänzende Worte zu den Punkten „Angaben zu Gesundheitsstörungen“ und Angaben zur Inanspruchnahme von Nachteilausgleichen und Ausstellungen eines Ausweises

Wichtig: Sollte der Platz in dem Antragsformular nicht für Ihre Eintragungen reichen, so fügen Sie ein Extrablatt bei. Scheuen Sie sich nicht ein extra Blatt beizufügen, da gerade bei CFS eine Menge an Symptomen auftreten die nicht in den dafür vor gesehenen Platz im Antragsformular passen.

Angaben zur Gesundheitsstörung

Führen Sie hier alle Symptome auf die sie haben. Vergessen Sie kein Symptom. Als Hilfestellung können Sie sich eine Symptomliste ausdrucken. Die Symptomliste können Sie nun durchgehen und Ihre Symptome und den Grad der Schwere eintragen. Die Liste soll nur als Hilfestellung gesehen werden um kein Symptom zu vergessen. Machen Sie sich Notizen zu der Schwere der Symptome und die Häufigkeit des Auftretens. Schreiben Sie alle Symptome in den Antrag. Legen Sie Gutachten die in Ihren Besitz sind als Kopie bei.

Das Versorgungsamt fordert von Ihren behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Stellen Ihre Befundberichte an. Reichen die Unterlagen zur einer Beurteilung nicht aus, so werden Sie zur einer zusätzlichen Untersuchung gebeten.

Denken Sie an den extra Zettel falls der Platz im Formular nicht reicht!

 

Ausweis / Merkzeichen

Nach erfolgreicher Antragstellung bekommt man einen Schwerbehindertenausweis. In dem Ausweis wird der Grad der Behinderung und ein evtl. Merkzeichen eingetragen. Das Merkzeichen zeigt den Anspruch auf die jeweiligen Nachteilsausgleiche die Sie gesondert bekommen können.

Merkzeichen

G - erhebliche Gehbehinderung

aG - außergewöhnliche Gehbehinderung

BI - Blindheit

B - Begleitung

H - Hilflosigkeit

RF - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

VB - Versorgungsberechtigt

EB - Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz

 

Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Es gibt verschiedene Nachteilsausgleiche die je nach Grad der Behinderung und dem erteilten Merkzeichen zu bekommen sind.

Einge habe ich hier aufgezählt.

  • Unentgeldliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
  • Fernverkehr
  • Kündigungsschutz
  • Leistungen am Arbeitsplatz / Zusatzurlaub
  • Steuern-Pauschale
  • Rundfunk - und Fernsehngebührenbefreiung
  • Telfongebührenreduzierung
  • usw.

In dem Heft Ratgeber für Schwerbehinderte - Tipp erfahrt Ihr mehr darüber. Erhältlich bei dem zuständigen Versorgungsamt

 

Untersuchung

Sollten Sie zu einem Untersuchungstermin eingeladen werden seien Sie nicht beunruhigt. Es handelt sich um eine Untersuchung die den Grad Ihrer Erkrankung feststellen soll und damit Ihre Einschränkung.

Gehen Sie locker zur Untersuchung. Bringen Sie alle Ihre Gutachten und Befunde mit zur Untersuchung um auf diese im Gespräch verweisen zu können. Besonders Gutachten und Befunde die Sie dem Versorgungsamt noch nicht vor gelegt haben. Vergessen Sie nicht eine Liste der Medikamente die Sie zur Zeit einnehmen.

Da bei CFS viele Symptome und Beschwerden nicht sichtbar und medizinisch nicht nachweisbar sind stellen Sie sich auf ein längeres Gespräch mit dem Arzt ein. Er wird Sie genau nach Ihren Beschwerden fragen. Antworten Sie sehr ausführlich auf die Fragen. Dauer, Schwergrad und die Häufigkeit der Beschwerden sollten Sie dem Arzt mitteilen. Vergessen Sie keine Ihrer Beschwerden.

Die körperliche Untersuchung ist recht kurz.

Scheuen Sie sich nicht falls Sie merken das die Untersuchung zu Anstrengend wird um einen Folgetermin zu bitten.


Eigenes Kommentar:

Dank der vielen ärztlichen Befunde musste meine Frau zu keiner weiteren ärztlichen Untersuchung


Tipps

Fügen Sie ein Extrablatt ein und beschreiben Sie dort Ihre Schwierigkeiten, Symptome und Einschränkungen. Verweisen Sie auf die CFS Kriterien, die Sie als Anlage beigefügt haben, und erwähnen Sie das für die Diagnose CFS eine Einschränkung von 50% vorliegen muß. Erwähnen Sie auch von welchen Ärzten die Diagnose CFS bestätigt wurde und fügen Sie mindestens ein Gutachten/Attest mit der Diagnose bei.

Diese Tipps könne auch bei einer Neubewertung benutzt werden.

2 Kommentare:

  1. Hallo,

    warum muß bei der Diagnose CFS eine Einschränkung von 50% vorliegen?

    Viele Grüße
    Torsten

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  2. Es muss nicht aber es kann eine Begleiterscheining sein. Das ist nachher wichtig für den eventuellen Rentenantrag

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